Fundierte Analysen vom Praktiker
Für
unternehmerische Entscheidungen ebenso wie in Konfliktfällen aller Art sind
detaillierte und fachlich erstklassige Analysen von großer Bedeutung. Diese
werden in der Regel in Form von Sachverständigengutachten erstellt.
Für alle Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und
Bilanzwesens, des Abgabenrechts und generell im Bereich des Rechnungswesens und
betriebswirtschaftlicher Fragen sind Steuerberater als Sachverständige
prädestiniert und gemäß der Berufsordnung für Wirtschaftstreuhänder zur
Erstellung von Gutachten zu den oben genannten Themengebieten berechtigt.
COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist damit der erste Ansprechpartner für:
- Abschichtungsgutachten
- Auseinandersetzungsgutachten
- Prüfung von Umgründungsvorgängen
- Erstellung und Prüfung von Due-Diligence-Ausarbeitungen
- Erstellung und Prüfung von Prognoserechnungen
- Verdienstentgangsgutachten
- Unternehmensbewertungen
- Gutachten zur Betriebsunterbrechung
- Gutachten im Verwaltungsverfahren, z.B. §§ 177 ff BAO
- Tätigkeit als nicht amtlicher Sachverständiger bei Gesetzgebung und Verwaltung
- Gutachten als beigezogener Sachverständiger gemäß § 52 Abs. 1 AVG
Die gutachterliche Tätigkeit von COUNT IT TAX gsp Steuerberatung kann im Auftrag eines Gerichts im Rahmen eines Strafverfahrens, Zivilverfahrens oder Außer-Streit-Verfahrens erfolgen. Außerdem können wir als Gutachter in schiedsgerichtlichen Verfahren bestellt werden, oder für Unternehmen und Privatpersonen Privatgutachten erstellen.
COUNT IT TAX gsp Steuerberatung ist auch Ihr Sachverständiger